Liechtenstein

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Liechtenstein hat die EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung durch sein öffentliches Beschaffungsrecht umgesetzt, so dass öffentliche Käufer EN 16931-E-Rechnungen über die Schwellen hinaus akzeptieren müssen; VAT folgt den schweizerischen Vorschriften im Rahmen eines bilateralen Vertrags, und der Schweizer QR--Bill wird für Zahlungen verwendet.

Leitfaden geprüft .

Rechnungsstellung und elektronische Dokumente

EN 16931 e-invoices in public procurement

Die öffentlichen Auftraggeber müssen elektronische Rechnungen, die der europäischen Norm entsprechen, und eine im Amtsblatt der EU veröffentlichte Syntax erhalten und verarbeiten. Keine nationale Plattform ist im Gesetz genannt, und die Regierung legt Details durch Verordnung.

EN 16931 mit einer im Amtsblatt der EU veröffentlichten Syntax · Offizielle Quelle: gesetze.li · Public Procurement Act (ÖAWG), consolidated version of 1 February 2025

QR-bill

Der auf Rechnungen in der Schweiz und Liechtenstein verwendete Zahlungsteil. Es enthält Zahlungsdaten, nicht strukturierte Rechnungsdaten.

Schweizer QR Code-Zahlungsteil und Empfang · Offizielle Quelle: SIX · QR-bill

Peppol

Liechtenstein ist nicht aufgeführt am OpenPeppol's Peppol Seite der Behörden, so OpenPeppol fungiert als Behörde. Das Vergaberecht schreibt kein Liefernetz vor.

Peppol BIS Billing 3.0 · Offizielle Quelle: OpenPeppol · Peppol Authorities

Für einen öffentlichen Auftrag, der über den Schwellenwerten liegt, kann ein Lieferant darauf bestehen, eine EN 16931 E-Rechnung zu senden, und der Käufer muss sie bearbeiten. Fragen Sie den Käufer, wie er E-Rechnungen erhält, weil der Gesetz über das öffentliche Auftragswesen keine nationale Plattform oder Netzwerk nennt.

Liechtenstein ist in der EEA aber teilt sich einen Zoll und VAT Bereich mit der Schweiz. Die Schweizer Praxis ist daher von Bedeutung für VAT und Zahlungen, einschließlich des QR-bill, während das EU- abgeleitete Recht für das öffentliche Auftragswesen gilt. Siehe die MwSt-Vertrag.

Zeitleiste

  1. VAT Vertrag mit der Schweiz

    Der Vertrag über die VAT in Liechtenstein trat in Kraft und sorgte für eine einheitliche VAT-Regelung, Auslegung und Durchsetzung mit der Schweiz.

    Offizielle Quelle: gesetze.li · Treaty with Switzerland on VAT in Liechtenstein, LGBl. 1995 No. 30
  2. E-Rechnung im öffentlichen Auftragswesen

    Die Änderung, mit der Art. 49b in das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen eingefügt wurde, trat in Kraft.

    Offizielle Quelle: gesetze.li · Public Procurement Act (ÖAWG), consolidated version of 1 February 2025
  3. Frist für andere öffentliche Auftraggeber

    Andere öffentliche Auftraggeber als der Staat, wie z. B. Kommunen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen, mussten bis zu diesem Zeitpunkt EN 16931 elektronische Rechnungen annehmen und bearbeiten.

    Offizielle Quelle: gesetze.li · Public Procurement Act (ÖAWG), consolidated version of 1 February 2025

Peppol in Liechtenstein

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